Zulassungsbestimmungen zum Studium
Voraussetzung
Universitätsstudien setzen gewöhnlich die Erlangung der Universitätsreife voraus. Die Berechtigung zum Besuch einer Universität als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender wird durch das Ablegen folgender Prüfungen erworben:
Reifeprüfung an einer österreichischen höheren Schule: Die höheren Schulen umfassen allgemein bildende und berufsbildende höhere Schulen, höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten und Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie Bildungsanstalten für Erzieherinnen/Erzieher. Je nach absolviertem Schultyp und gewählter Studienrichtung können Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung gefordert werden.
Die Zulassung zum Studium aufgrund eines Reifezeugnisses ist grundsätzlich für alle Studienrichtungen möglich. Im Falle einer Studienberechtigungsprüfung erfolgt die Zulassung nur für eine bestimmte Studienrichtung (allenfalls für fachverwandte Studienrichtungen).
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
Das Rektorat der jeweiligen Universität entscheidet über den Modus einer allfälligen Zugangsbeschränkung: Das Gesetz ermöglicht ein Aufnahmeverfahren vor der Zulassung oder ein Auswahlverfahren nach der Zulassung innerhalb der ersten beiden Semester. Genaue Informationen sind an den jeweiligen Universitäten zu erfragen.
EU-Staatsangehörige sind österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern grundsätzlich gleichgestellt.
Auskünfte über allgemeine Fragen der Zulassung erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität
erforderliche Unterlagen:
Auskünfte über die Anerkennung von Reifeprüfungszeugnissen und Prüfungen erteilt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.